Planungsgrundsätze

Jede Planung eines Bauwerks stellt besondere Anforderungen an die räumliche ästhetische Gestaltung, sowie an die funktionellen und bau-technischen und sozialen Zusammenhänge.

Neben den oben aufgeführten Faktoren sind es vor allem die Vorstellungen und Wünsche der Auftraggeber, die unter Berücksichtigung der baurechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen in einem ausgewogenen Entwurf zusammengeführt werden.

Auf dieser Grundlage entsteht ein Gestaltungskonzept, welches unter Berücksichtigung finanzieller und bautechnischer Vorgaben ein funktionsgerechtes Gebäude mit individuellen Räumen beschreibt. Daraus entsteht ein Gebäude, welches der Persönlichkeit der Auftraggeber entspricht und sowohl privaten wie auch öffentlichen Raum zum Leben schafft.

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